Dies betrifft gerade auch die Fotos vom 18. April 2022, ungeachtet dessen, dass keine Verkehrsregelverletzung bzw. über dem Ordnungsbussenbereich liegende Geschwindigkeitsüberschreitung aktenkundig ist. Die anlassfreie Kontrolle des Strassenverkehrs am C.________(Ort/Passstrasse) stützte sich an beiden Daten auf eine genügende gesetzliche Grundlage (vgl. auch das Urteil des Bundesgerichts 6B_1143/2015 vom 6. Juni 2016 E. 1.3.3).