___ bereits in der Vorbereitungsphase zu den Messungen nicht an die Gesetze hielt (pag. 77). Auch war der Polizei bekannt, dass solche Geschwindigkeitsüberschreitungen in der D.________-Kurve am C.________(Ort/Passstrasse) bereits in der Vergangenheit von solchen Gruppierungen begangen wurden. Es bestanden mithin offensichtlich Anhaltspunkte nach Art. 118 PolG/BE, ein Vergehen des Beschuldigten gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung stehe kurz vor der Ausübung.