Die zusätzliche Erstellung von Fotos der Person ohne Helm (pag. 14 f.) beim Ausstellplatz unter der sogenannten «D.________kurve (zwei Spitznamen der Kurve)» (letzte Haarnadelkurve unterhalb des C.________(Ort/Passstrasse); nachfolgend «D.________-Kurve») war von dieser verkehrspolizeilichen Aufgabe mitumfasst, diente sie doch einzig dem Zweck, die mittels LaserCam 4 ausgelösten Aufnahmen zu ersetzen, da auf diesen (wahrscheinlich durch die Motorvibrationen der Motorräder) die Kontrollschilder nur schlecht oder gar nicht abgelesen werden konnten (pag. 77 und pag. 137 Z. 6 ff.).