Letztlich bestritt die Verteidigung nicht, dass die Polizisten F.________ und E.________ gestützt auf das PolG/BE und Art. 9 Abs. 1 SKV berechtigt waren, sowohl am 18. April 2020 und auch am 18. April 2022 am C.________(Ort/Passstrasse) eine nicht individuell fokussierte generelle und somit routinemässige verdeckte Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen. Die Verteidigung rügt stattdessen das von der Polizei zur Lasermessung eingesetzte Hilfsmittel (private Fotokamera Sony DSC-HX400V des Polizisten F.________).