a StPO bestanden. Alternative polizeiliche Vorgehen, die Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01) am C.________(Ort/Passstrasse) im Sinne der Generalprävention nachhaltig verhindern könnten, lägen sodann keine vor. Im Sinne einer Alternativerwägung nahm die Vorinstanz sodann Stellung zum Falle eines fehlenden Anfangsverdachts und berief sich diesfalls auf die genügende gesetzliche Grundlage für das polizeiliche Handeln gestützt auf Art. 72 i.V.m. Art. 118