_ einzuvernehmen. Mit Verfügung vom 3. Juli 2023 hielt die Vorinstanz am Termin für die Hauptverhandlung fest und lud zusätzlich zum bereits vorgeladenen Polizisten F.________ auch den Polizisten E.________ vor. In ihrem erstinstanzlichen Parteivortrag bestritt die Verteidigung die Rechtmässigkeit der Lasermessungen nicht und hielt explizit fest, diese seien rechtmässig durchgeführt worden und daher als Beweismittel zulässig (pag. 150). Fraglich sei