Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, war demgegenüber der Ansicht, die Voraussetzungen von Art. 118 PolG/BE seien gestützt auf die Erfahrungswerte (wiederholte Meldungen aus der Bevölkerung betreffend Geschwindigkeitsüberschreitungen am C.________(Ort/Passstrasse), erfahrungsgemäss hauptsächlich begangen durch lose Gruppierungen junger Erwachsener mit ihren Motorrädern, welche sich an diesem 18. April 2020 dort aufhielten) und gestützt auf die Beobachtungen des anwesenden Polizisten, dass sich einige Personen aus der Gruppierung nicht an die Gesetze hielten, als gegeben zu betrachten.