4 2023 stellte die Vorinstanz nach Eingang des Berichtsrapports des ermittelnden Polizisten, in welchem dieser sein Vorgehen bei den fraglichen Geschwindigkeitsmessungen am C.________(Ort/Passstrasse) erläuterte, in Aussicht, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten einzustellen (pag. 96 ff.).