7. Verwertbarkeit von Beweismitteln Die Verteidigung rügt vor oberer – wie bereits vor erster – Instanz die Verwertbarkeit sämtlicher aktenkundigen Beweismittel, dies indes mit überwiegend anderer Begründung als noch im vorinstanzlichen Verfahren. 7.1 Gang des Verfahrens Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 29. November 2022 der einfachen sowie mehrfachen groben Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen (pag. 42 f.). Nach Eingang seiner Einsprache bei der Vorinstanz (pag.