Der Beschuldigte reichte seine schriftliche Berufungsbegründung am 6. November 2023 zu den Akten (pag. 221 ff.). Mit Verfügung vom 7. November 2023 wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet, die Zusammensetzung des Gerichts bekannt gegeben und ein schriftlicher Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 238). Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (datierend vom 13. Oktober 2023, pag. 216 ff.) eingeholt.