3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3’900.00 und Auslagen von CHF 81.00, insgesamt bestimmt auf CHF 3'981.00. […] [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]