1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 20. November 2020 für eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 90.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. A.________ wird verwarnt. 3. Die Probezeit wird um 1.5 Jahre verlängert. 4. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. 5. Für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. 22 IV.