34 StGB). Zu den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten ist angesichts des Umstands, dass der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung jegliche Aussage diesbezüglich verweigerte, wenig bekannt (vgl. pag. 234 Z. 4 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte der Beschuldigte aus, angestellt zu sein und seine letzten Monatslöhne hätten zwischen CHF 2'500.00 und CHF 3'000.00 betragen (pag. 111 Z. 1 ff.).