Dieses Verhalten des Beschuldigten während des Verfahrens, das jeglichen Anstand missen liess, fällt straferhöhend ins Gewicht. Während des Berufungsverfahrens kam sodann eine neue rechtskräftige Verurteilung hinzu (vgl. Strafregisterauszug vom 4. Dezember 2022, pag. 194 ff.). So wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom ________ wegen fahrlässiger Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 70.00 und einer Busse von CHF 100.00 verurteilt.