So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom ________ wegen Verletzung der Verkehrsregeln und falschen Alarms (mehrfache Begehung) zu einer bedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 60.00 und einer Busse von CHF 600.00 und mit Strafbefehl