41 Z. 18: «Bis auf das Sterben, muss ich gar nichts»; pag. 41 Z. 38 f.: «Ich brauche gar nichts zu sagen. Falls dies so sein sollte, ist ihnen bewusst, dass dies so nicht verwendet werden kann. Sie sind machtlos»; pag. 75 Z. 63 ff.: «Ich habe Kontakt mit Leuten des VBS und fedpol dann kommt einer mit dieser Persönlichkeit daher, welcher meint er müsse einen dicken Hals machen und niveaulos sein»). Nach dem Gesagten sind die Aussagen des Beschuldigten wenig glaubhaft und tragen lediglich insoweit zur Erhellung des Sachverhalts bei, als sie das Verhalten des Beschuldigten gegenüber Behörden und deren Mitglieder illustrieren.