Die Aussagen des Beschuldigten sind denn auch geprägt von Anschuldigungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und Bemerkungen, mit denen er auf angebliche Ungereimtheiten in der Ermittlungstätigkeit hinweist (vgl. u.a. pag. 232 Z. 40 f.: «Schauen Sie, letzten Endes kann man jede Person zum Einknicken bringen. Die Staatsanwaltschaft Thun hat das ja bereits versucht, und es ist ihr ganz arg misslungen»; pag. 235 Z. 18 ff.: «Ich ergänze, wenn man jemanden fertig machen will – verschiedene Instanzen haben das bereits versucht – dann wird das auch hier gelingen. Man wird sämtliche Gesetzeslagen ausblenden»;