73 Z. 36). Mit der Benennung eines solchen Beweggrunds bestätigte er indirekt, der Absender der Nachrichten zu sein. Es fällt zudem auf, dass der Beschuldigte auf kritische Fragen häufig mit Gegenangriffen und Beleidigungen reagierte. So bezichtigte der Beschuldigte beispielsweise die Mitarbeiter des Betreibungsamts, darunter auch die Strafkläger, ihn im Rahmen eines Pfändungsvollzugs bedroht zu haben (pag. 43 Z. 80 ff., pag. 73 Z. 50 f. und pag. 237 Z. 32 f.), und machte geltend, dass sich die Strafkläger schuldig gemacht hätten (pag. 236 Z. 4 f.). Er gab ferner an, dass die Strafklägerin ihn fälschlicherweise bezichtigt habe, Steine gegen das Schalterfenster des Betreibungsamts ge-