8 treibungsamts wisse, aus, dass dies falsch sei. Das Datum der Sprachnachrichten sei nicht der 8. Mai 2022 gewesen. Er habe alles auf seinem Handy hinterlegt (pag. 41 Z. 26 ff.). Auf unmittelbare Nachfrage, wann die Sprachnachrichten verfasst worden seien, sagte er aus, dies nicht zu wissen, und stellte stattdessen die Frage in den Raum, ob diese überhaupt verfasst worden seien (pag. 41 Z. 32 f.). Es sei eine Unterstellung, dass er sowas getan habe. Dies nenne man Verleumdung (pag. 41 Z. 43 f.).