Weitere Einvernahmen folgten am 6. September 2022 durch die Staatsanwaltschaft und im Rahmen der erst- und oberinstanzlichen Hauptverhandlungen am 8. November 2022 und 12. Dezember 2023 durch das Gericht. Am 20. Juni 2022 sagte der Beschuldigte auf Frage, was er zu den Sprachnachrichten vom 8. Mai 2022 auf dem Anrufbeantworter auf dem Diensthandy des Be-