Sodann schilderte auch die Strafklägerin glaubhaft, wie der Beschuldigte sie mit den Sprachnachrichten verunsichert und beunruhigt habe. Gestört habe sie insbesondere der Wortlaut der Nachricht, in welcher der Beschuldigte ausgeführt habe, dass der Tod sie begleiten werde (pag. 23 Z. 30 f.). Sie habe zuerst gedacht, dies sei typisch. Dann habe sie aber gedacht, das gehe jetzt zu weit, das empfinde sie als Drohung. Sie wisse, dass sie als Betreibungsbeamtin nicht gern gesehen sei beim Beschuldigten. Eine solche Drohung lasse sie sich aber nicht gefallen. Sie habe den Beschuldigten am 25. Oktober 2021 das letzte Mal gesehen oder gehört.