7 10.2.2 Aussagen der Strafklägerin Auch die Strafklägerin kennt den Beschuldigten nach eigenen Angaben, da sie für ihn im Innendienst verantwortlich sei. Sie sei mit ihm telefonisch aber auch persönlich bereits in Kontakt gestanden (pag. 23 Z. 49 ff.). Die Strafklägerin gab weiter an, dass sie am Montag vom Strafkläger über die beiden Comboxnachrichten informiert worden sei (pag. 23 Z. 26 ff.).