7 Z. 47 ff.). Er traue es dem Beschuldigten zu, dass er seine Drohung in die Tat umsetze. Der Beschuldigte erscheine ihm sehr unberechenbar. Man sage ja zwar meistens, «Hunde die bellen beissen nicht», aber man wisse ja nie, wann das Fass überlaufe und dann tatsächlich etwas passiere (pag. 9 Z. 100 ff.). Beim Pfändungsvollzug am 24. Mai 2022 habe er erneut Kontakt mit dem Beschuldigten gehabt (pag. 11 Z. 117). Er habe das Gefühl gehabt, dass der Beschuldigte sehr angespannt gewesen sei. Ihm sei es nicht wirklich wohl dabei gewesen. Sie hätten zum Glück eine Glasscheibe dazwischen gehabt (pag. 11 Z. 124 f.).