6 10.2.1 Aussagen des Strafklägers Der Strafkläger sagte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 1. Juni 2022 aus, dass er als Mitarbeiter des Aussendiensts des Betreibungsamts für den Beschuldigten zuständig sei. Er habe auch bereits persönlich beruflichen Kontakt mit dem Beschuldigten gehabt (pag. 9 Z. 85 ff.). Der Strafkläger gab an, dass er die Sprachnachrichten auf dem Anrufbeantworter am 9. Mai 2022 abgehört und diese anschliessend der Strafklägerin weitergeleitet habe (pag. 7 Z. 26 ff.).