Demgegenüber sind die Aussagen des Beschuldigten karg, strukturlos, widersprüchlich und vielerorts verwirrend. Meinte er bei der polizeilichen Einvernahme zunächst, das Datum der Anrufe bzw. Nachrichten stimme nicht, er habe alles auf seinem Handy hinterlegt, behauptete er später, die Sprachnachrichten nicht verschickt zu haben resp. es würden gar keine Sprachnachrichten existieren. Er berichtete bruchstückhaft und verweigerte in der Hauptverhandlung indirekt mehrheitlich die Aussage. Insgesamt sieht er die Schuld bei den Strafklägern und lanciert einen Gegenangriff. Er sei von den Strafklägern bedroht worden.