6B_741/2019 vom 21. August 2019 E. 5.2; IANIERI/WOHLERS, Verwertbarkeit von durch Private zu Überwachungszwecken erstellten Videoaufzeichnungen – Besprechung von BGer, Urteil vom 1.2.2023, 6B_1133/2023, in: forumpoenale 1/2024, S. 63). Vorliegend stellen die zwei Sprachnachrichten auf der Combox des Diensthandys des Betreibungsamts sachliche Beweismittel dar, welche im Sinne von Art. 139 Abs. 1 StPO zur Wahrheitsfindung geeignet sind.