4. Anträge der Parteien Der Beschuldigte stellte oberinstanzlich sinngemäss den Antrag, er sei vom Vorwurf der Drohung, mehrfach begangen, freizusprechen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge (vgl. pag. 126: «[..] dieses Urteil für nichtig zu erklären.»; pag. 241: «Der Vorwurf sei haltlos»). Die Strafkläger verwiesen in ihrem Schreiben vom 25. Mai 2023 auf ihre Anträge in der Strafanzeige und im Verfahren vor der Vorinstanz, in welchen sie einen Schuldspruch wegen Drohung, mehrfach begangen, beantragt hatten (pag. 19, pag. 35, pag. 117 und pag. 174).