226 f.) sowie der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 20. Februar 2023 ediert (pag. 198 f.). Zudem wurde der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung ergänzend einvernommen (pag. 232 ff.). Anlässlich der Erstellung des Leumundsberichts am 4. Dezember 2023 liess der Beschuldigte dem Gericht eine Anzeige betreffend Lohnpfändung vom 23. September 2021 (pag. 212), seine Lohnabrechnungen von September und Oktober 2021 (pag. 213 f.), eine Empfangsbestätigung i.S. Ausschreibungsbegehren vom 8. Oktober 2021 (pag. 215) sowie einen Heimatschein (pag. 217) zukommen. Die betreffenden Dokumente wurden zu den Akten genommen.