B.________ (nachfolgend: Strafkläger) und C.________ (nachfolgend: Strafklägerin) teilten mit Schreiben vom 5. Mai 2023 mit, auf ein Erscheinen an der oberinstanzlichen Verhandlung zu verzichten und beantragten, ihre Anträge aus der Strafanzeige und dem Verfahren vor dem Regionalgericht seien als integrierender Bestandteil im Verfahren vor dem Obergericht zu berücksichtigen (pag. 173 f.).