1. Der A.________ mit Urteil durch die Staatsanwaltschaft Region Oberland vom 20. November 2020 für eine bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 90.00, ausmachend CHF 3'600.00, gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. A.________ wird verwarnt. 3. Die Probezeit wird um 1.5 Jahre verlängert. 4. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00 CHF. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 150.00.