1. Zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 91 Tagen wird in diesem Umfang auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 6'000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 8'764.35. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 2'000.00.