2.4. der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Kokain und Haschsich von anfangs Juni 2020 bis 11. August 2020 in D.________; 3. A.________ gestützt auf Ziff. I.2.4 hiervor verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 250.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage; 4. A.________ gestützt auf Ziff. I.2.1 hiervor verurteilt wurde zu einer Landesverweisung von 5 Jahren;