2.2.1. von Juni 2020 bis 3. August 2020 durch Erwerb und Verkauf von 500 Gramm Haschisch an unbekannte Abnehmer; 2.2.2. von ca. April 2020 bis 12. August 2020 durch Erwerb und Transport von 885 Gramm Haschisch (Platten à je 95 Gramm) und Anstaltentreffen zum Verkauf von mindestens 20 Gramm dieses Haschischs an P.________ und mindestens 100 Gramm dieses Haschischs an Q.________; 2.3. des Führens eines Fahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, begangen am 12. August 2020 auf der Strecke Zürich – C.________;