Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 27. März 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen wurde von der Anschuldigung 1.1. des Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mengenmässig qualifiziert begangen von Juli bis anfangs August 2020 durch Anstaltentreffen zum Verkauf von 68 Gramm (46.9 Gramm Kokain-Hydrochlorid) der am 12. August 2020 transportierten 93 Gramm Kokaingemisch an unbekannte Abnehmer;