Die vorinstanzliche Urteilsbegründung umfasst indes bloss 39 Seiten und der Beschuldigte wurde bereits im Vorverfahren durch Rechtsanwalt B.________ verteidigt, womit dieser bereits aus dem vorinstanzlichen Verfahren über umfassende Fallkenntnisse verfügte. Zudem handelt es sich bei der Berufungsanmeldung um ein einseitiges