_, wurde von der Vorinstanz für das erstinstanzliche Verfahren gemäss der eingereichten Honorarnote vom 27. März 2023 (pag. 706 ff.) auf insgesamt CHF 14'216.40 festgesetzt. Daran ist nichts auszusetzen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor erster Instanz mit CHF 14'216.40. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___