Vorliegend beantragte der Beschuldigte seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 40 Tagesätzen zu CHF 60.00, ausmachend CHF 2'400.00. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte demgegenüber die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend