IV. Landesverweisung Die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Landesverweisung von fünf Jahren ist in Rechtskraft erwachsen (vgl. E. I.5 hiervor). V. Widerruf Der Widerruf des dem Beschuldigten mit Strafbefehl des Untersuchungsamts Altstätten vom 5. September 2019 für eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 90.00 gewährten bedingten Vollzugs samt Auferlegung der Kosten für das Widerrufsverfahren an den Beschuldigten ist in Rechtskraft erwachsen (vgl. E. I.5 hiervor). VI. Kosten und Entschädigung