751, S. 25 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Gemäss eigenen Angaben ist der Beschuldigte nunmehr wieder angestellt und verdient aktuell etwa CHF 5'500.00 bis CHF 6'000.00 netto pro Monat und bezahlt seiner Ex-Frau monatlich € 500.00 für seinen in Spanien lebenden Sohn, wohingegen er für seine Ex-Frau nichts bezahlen muss. Sodann kommt er für den Unterhalt seiner bei ihm lebenden Tochter auf, schuldet seinem Schwiegervater € 2'000.00 und hat ein Sparkonto sowie ein Haus in Spanien (pag. 803).