Auch diesbezüglich wollte er zunächst nichts von einer über den Konsum hinausgehenden Rolle wissen und zeigte sich erst mit der Zeit und wohl angesichts der erdrückenden Beweislage allmählich kooperativ und zunehmend geständig, wobei er hinsichtlich Ziff. II.2.1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung angab, von der Polizei unter Druck gesetzt worden zu sein, damit er das bestätige. Er wolle nicht darüber diskutieren, wenn das so stehe, dann werde es so sein, er könne sich aber nicht genau erinnern (pag. 693 Z. 37 ff.). Lediglich den Sachverhalt nach Ziff.