Zudem erwarb und beförderte er von ca. April 2020 bis 12. August 2020 885 Gramm Haschisch und traf Anstalten zur Veräusserung von mindestens 120 Gramm dieses Haschischs. Die VBRS-Richtlinien sehen für den Handel mit einem bis zwei Kilogramm Haschisch eine Strafe von 30 bis 45 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 26). Unter dem Titel des Ausmasses des verschuldeten Erfolgs bzw. der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts erachtet die Kammer eine Einstiegsstrafe von 35 Strafeinheiten als angemessen.