_ einer erhöhten Gefahr aussetzte. Die Kammer legt hierfür eine Einstiegsstrafe von 55 Strafeinheiten fest. Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz. Grund für die Fahrt war, N.________ und P.________ Betäubungsmittel zu liefern. Es wäre für den Beschuldigten ohne Weiteres möglich gewesen, die Fahrt unter Kokaineinfluss zu vermeiden, zumal er entweder auf den Betäubungsmitteltransport oder auf den Kokainkonsum hätte verzichten können.