10. Strafzumessung betreffend Geldstrafe 10.1 Bestimmung der Einsatzstrafe (Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz) Art. 91 SVG schützt primär das Rechtsgut der Verkehrssicherheit. Die Pönalisierung des Fahrens in fahrunfähigem Zustand dient wie Art. 90 SVG dem Schutz der Verkehrsordnung als solche. Sekundär werden Leib und Leben der übrigen Strassenbenützer sowie deren Eigentum geschützt (FAHRNI/HEIMGARTNER, in: Basler Kommentar Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 6 zu Art. 91 SVG). Die VBRS- Richtlinien sehen für das Fahren in fahrunfähigem Zustand / Fahren unter Medikamenteneinfluss (Art. 91 Abs. 2 Bst.