14 schuldigte, seine einzige Rolle sei als Konsument. Er habe keine Rolle, weil er nichts verkaufe (pag. 241 Z. 462 ff.). Am 7. Oktober 2020 erklärte der Beschuldigte dann zu Beginn der Einvernahme, er werde die Wahrheit sagen, damit er das Problem hinter sich lassen könne (pag. 260 Z. 37 f.). Auf Frage, welche Menge Drogen er an M.________ übergeben habe, gab er dann aber sogleich an, er habe diesem keine Drogen gegeben (pag. 260 f. Z. 48 ff.). Erst auf weiteres Nachfragen und Vorhalt von Nachrichten räumte der Beschuldigte ein, wenn er M._____