und Z. 345). Anlässlich der Hafteröffnung vom 13. August 2020 bestätigte der Beschuldigte zwar, am Vortag 100 Gramm Kokaingemisch und neun Haschischplatten transportiert zu haben (pag. 224 Z. 95 ff.), was angesichts der Anhaltung des Beschuldigten und Sicherstellung der Betäubungsmittel jedoch bereits bekannt war. Auch anlässlich dieser Einvernahme gab der Beschuldigte durchwegs an, die Betäubungsmittel bloss zum Eigenkonsum dabeigehabt zu haben (siehe bspw. pag. 224 Z. 104).