von der Polizei angehalten. Bei der Durchsicht seines Fahrzeugs kamen neun Haschischplatten sowie ein Sack mit 102.9 Gramm weissem Pulver zum Vorschein (pag. 62 f.). Gleichentags wurde der Beschuldigte polizeilich einvernommen. Er gab von sich aus zu Protokoll, er habe Drogen zum Eigenkonsum im Wagen gehabt (pag. 212 Z. 36), und bestätigte anschliessend mehrfach, Betäubungsmittel zu konsumieren (siehe bspw. pag. 216 Z. 226 f. und Z. 231 f.). Weiter räumte der Beschuldigte zwar von sich aus ein, dass es sich beim sichergestellten weissen Pulver um Kokain handle (pag.