Die Vorinstanz habe zutreffend festgehalten, dass er die Vorwürfe sowohl bei der Einvernahme vom 12. August 2020 als auch bei der Hafteröffnung am 13. August 2020 und der Einvernahme vom 16. September 2020 bestritten habe. Auch bei der Befragung vom 7. Oktober 2020 habe er kein Geständnis von sich aus abgelegt, sondern jeweils erst auf mehrfaches Nachfragen und auf Vorhalt anderer Aussagen und diverser Chats. Es könne also keine Rede davon sein, dass der Beschuldigte von sich aus ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. Er habe immer dann etwas zugegeben, wenn ihm entsprechende Beweise vorgehalten worden seien.