Im Wesentlichen brachte er vor, es sei nicht relevant, ob er bei der Polizei einzelne Tatvorwürfe bestritten habe, zumal er anschliessend ein vollumfängliches Geständnis abgelegt habe. Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 7. Oktober 2020 habe er wahrheitsgemäss und umfassend Auskunft gegeben, sei in Bezug auf den rechtserheblichen Sachverhalt vollumfänglich geständig gewesen und habe damit erheblich zur Vereinfachung und Verkürzung des Verfahrens beigetragen. Das Geständnis sei mit Einsicht in das begangene Unrecht erfolgt und lasse auf Reue schliessen.