Die Kammer erachtet eine Strafe von 19 Monaten Freiheitsstrafe als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen. 9.4 Täterkomponenten 9.4.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte ist Spanischer Staatsangehöriger (vgl. pag. 812) und lebt seit 2011 in der Schweiz (pag. 689 Z. 44 f.). Dem Leumundsbericht vom 21. Dezember 2023 lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte zwei Kinder hat, wobei seine Tochter mit ihm in D.________ und sein Sohn bei der Mutter in Spanien wohnt. Der Beschuldigte absolvierte in Spanien die obligatorische Schule und anschliessend eine Lehre als Elektriker und später als Gipser.