__ zu verkaufen (Anklage Ziff. 1.5). Er verkaufte in der Zeit von Juni 2020 bis 03.08.2020 500g Haschisch an unbekannte Abnehmer (Anklage Ziff. 2.1). Weiter kaufte er von einer unbekannten Person 9 Haschischplatten zu je 95g, total 885g. Diese transportierte er mit seinem Personenwagen mit der Absicht mindestens 20g an P.________ und mindestens 100g an Q.________ zu verkaufen (Ziff. 2.2). Sodann führte er am 12.08.2020 auf der Strecke von Zürich bis C.________ einen Personenwagen unter dem Einfluss von Kokain (Anklage Ziff. 3).